Neu: Steuerfreie Mitarbeiter- prämie

Arbeitgeber sollen für die Kalenderjahre 2025 und 2026 die Möglichkeit haben, ihren Arbeitnehmern eine steuerfreie Mitarbeiterprämie bis maximal 1 000 Euro jährlich zu gewähren.

Für die Steuerbefreiung wird das Gruppen­merkmal nicht maßgeblich sein.

Die Mitarbeiterprämie soll auch einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden können, ohne dass diese bereits eine Gruppe darstellen.

Wird die Prämie nicht allen Arbeitnehmern oder nicht allen im selben Ausmaß angebo­ten, muss die Unterscheidung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt sein. Diese Voraussetzung entspricht jener bei der Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung in § 67a.

Es muss sich bei dieser Prämie um eine zusätzliche Zahlung handeln. Als steuerfreie Zahlungen sollen daher Zahlungen etwa auf Grund von Leistungsvereinbarungen, regelmäßig wiederkehrenden Bonuszahlungen oder außerordentliche Gehaltserhöhungen nicht in Betracht kommen.

In den Kalenderjahren 2020 und 2021 gewährte Corona-Prämien, 2022 und 2023 gewährte Teuerungsprämien sowie eine im Jahr 2024 gewährte Mitarbeiterprämie stellen hingegen keine Zahlungen dar, welche bisher üblicherweise gewährt wurden, und stehen daher einer steuerfreien Mitarbeiterprämie nicht im Wege.

1. Juni 2025
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