Bezieht man lohnsteuerpflichtige Einkünfte, so ist eine Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung dann abzugeben, wenn das Einkommen 14.517 € übersteigt. Gibt es keinen Lohnzettel, dann besteht Erklärungspflicht bereits ab 13.308 € Einkommen pro Jahr.
Jedenfalls muss man erklären, wenn das Finanzamt dazu auffordert.